Friedrich August von HayekFriedrich August von Hayek (1899-1992)

Der berühmte österreichische Ökonom Friedrich August von Hayek wurde am 8. Mai 1899 in einem akademisch geprägten Umfeld in Wien geboren. Nach seinem Wehrdienst im Ersten Weltkrieg studierte Hayek zunächst von 1918 bis 1921 Rechtswissenschaften, anschließend bis 1923 Staatswissenschaften an der Universität Wien, wo er zum Dr. jur. wie auch zum Dr. rer. pol. promovierte. Im Jahre 1927 gründete er zusammen mit Ludwig von Mises das „Österreichische Konjunkturforschungsinstitut", dem er bis 1931 auch als Direktor vorstand. 1929 habilitierte er sich mit einem Vortrag zum Thema „Gibt es einen Widersinn des Sparens?“ Aus diesen frühen Jahren stammen Hayeks Überlegungen zur Erkenntnistheorie und zum Menschenbild, welche er allerdings erst 1952 in der „Sensory Order“ der Öffentlichkeit vorstellte. Insbesondere sind hier die Subjektabhängigkeit des Wissens und die Bedeutung des unbewussten Wissens, welches in Traditionen zum Ausdruck kommt, zu nennen.

Die folgenden zwei Jahrzehnte – genau bis 1950 – wirkte Friedrich August von Hayek als Professor für Ökonomie und Statistik an der London School of Economics and Political Science, wo er sich mit dem sozialistischen, dem keynesianischen und dem neoklassischen Gedankengut kritisch auseinandersetzte. Hayeks Beschäftigung mit dem Sozialismus und dessen theoretischen Grundlagen führten schon bald zu dem vernichtenden Urteil, dass der Sozialismus mit einem fortschreitenden Missbrauch der Vernunft gleichzusetzen sei. Während dieser Schaffensperiode entstand u.a. sein berühmtestes Buch „The Road to Serfdom“ (1944), welches nur kurze Zeit später in der Schweiz mit einem Vorwort von Wilhelm Röpke auch in deutscher Sprache erschien („Der Weg zur Knechtschaft“, 1945).

Von 1950 bis 1962 war F. A. von Hayek Professor für Sozialwissenschaften an der Universität Chicago. Hier verfasste er u.a. die „Constitution of Liberty“ („Die Verfassung der Freiheit, 1960/71). 1962 nahm er einen Ruf auf den Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik an die Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg/Breisgau an. Hier wurde er nur wenig später zum Vorstand des Walter-Eucken-Instituts gewählt. In den folgenden Jahren entstanden seine – insbesondere für die Ordnungspolitik wichtigen – Beiträge zur Theorie spontaner Ordnungen. Dazu gehören insbesondere die Theorie komplexer Phänomene, die Theorie der Mustererkennung und –voraussage, aber auch seine Überlegungen zum „Wettbewerb als Entdeckungsverfahren“. Auf Basis dieser Überlegungen stellte Hayek dem neoklassichen Gleichgewichtsgedanken eine Theorie der kulturellen Evolution gegenüber. Wie er selber sagt, „geht es [insbesondere], wenn wir ökonomische Aspekte großer G­e­sell­­­schaftssysteme zu erklä­ren haben, nicht darum, einen hypo­the­ti­schen Gleichgewichtszustand zu erklären, der durch be­kannte Daten be­­stimmt ist, sondern um die Erklärung eines Stromes, der sich stän­dig als Ganzes an Änderungen in den Umständen anpaßt, von denen jeder einzelne Teilnehmer an solchen Systemen nur einen klei­nen Teil kennt.“ Die Beschäftigung mit Fragen der kulturellen Evolution und der Entwicklung freier Märkte, ließ Hayek auch zum Mahner vor den zerstörerischen Folgen einer Überschätzung der menschlichen Vernunft werden.

1967 wurde Hayek emeritiert, vertrat seinen Lehrstuhl aber noch zwei weitere Jahre. Nach einem anschließenden, mehrjährigen Aufenthalt als Honorarprofessor in Salzburg kehrte Hayek 1977 nach Freiburg zurück. In dieser Zeit vollendete er seine Trilogie „Recht, Gesetzgebung und Freiheit“, welche seine Vorschläge zu einer „Rekonstruktion der Demokratie“ enthalten, mit der einem Überhandnehmen des Wohlfahrtsstaates und einem späteren Sieg des Sozialismus vorgebeugt werden sollte. Entsprechend seiner Kritik an den Überzeugungen der „Sozialisten in allen Parteien“ betitelte er auch sein letztes Werk „The Fatal Conceit“ (deutsch 1996: „Die verhängnisvolle Anmaßung. Die Irrtümer des Sozialismus“). Am 23. März 1992 verstarb F. A. von Hayek in Freiburg. Begraben wurde er in seiner Heimatstadt Wien.

Mit seinen Erkenntnissen stieß F. A. von Hayek auch auf Widerspruch und Unverständnis in der Fachwelt. Weil sein Denken neuartig und einzigartig war, wurde er jedoch in der Wirtschaftstheorie zum Revolutionär und zum Impulsgeber für neue Theorien. Die Bedeutung des Werkes von Friedrich August von Hayek kommt nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck, dass er 1974 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften verliehen bekam, den er ironischerweise jedoch mit Gunnar Myrdal, einem glühenden Sozialisten und Vater des schwedischen „Volksheimes“ teilen musste.

Quellen:

Butler, Eamon - Hayek. His Contribution to the Political and Economic thought of our Time, London 1983.

Habermann, Gerd - Philosophie der Freiheit. Ein Friedrich-August-von-Hayek-Brevier, Thun 2001.

Raybould, John - Hayek. A Commemorative Album, Adam-Smith-Institute, London 1998.

Streit, Manfred - Wissen, Wettbewerb und Wirtschaftsordnung – Zum Gedenken an Friedrich August von Hayek, in: Hans-Hermann Funke (Hrsg.): Ökonomischer Individualismus und freiheitliche Verfassung – Gedenkakademie für Friedrich August von Hayek, Rombach-Verlag 1995.

 

Zitate zur Ordnungspolitik

Die Ergebnisse menschlichen Handelns, aber nicht menschlichen Entwurfs

„Der Glaube an die Überlegenheit bewußter Anordnung und Planung über die spontanen Kräfte des gesellschaftlichen Zusammenlebens drang in das europäische Denken in klarer Form erst durch den rationalistischen Konstruktivismus Descartes ein. [...] In Reaktion schließlich gegen diesen cartesianischen Rationalismus entwickelten die englischen Moralphilosophen des achtzehnten Jahrhunderts ausgehend sowohl von der Theorie des common law wie von der des Naturrechts eine Sozialtheorie, die die ungeplanten Ergebnisse individueller Handlungen zu ihrem zentralen Objekt machte und im besonderen eine umfassende Theorie der spontanen Ordnung des Marktes lieferte. [...] Der Angelpunkt, der lange nicht völlig verstanden wurde, bis ihn schließlich Carl Menger klar zu Bewußtsein brachte, war der, daß das Problem des Ursprungs oder der Bildung und das der Funktionsweise sozialer Institutionen im wesentlichen ein und dasselbe ist: die Institutionen entwickelten sich in einer bestimmten Weise, weil die Koordination der Handlungen in dem von ihnen gesicherten Bereich sich als wirksamer erwies als die durch alternative Institutionen, mit denen sie konkurriert und die sie verdrängt hatten. Die Theorie der Evolution von Tradition und Gebräuchen, die die Bildung spontaner Ordnungen ermöglicht haben, steht deshalb in enger Beziehung zur Theorie der Evolution besonderer Arten spontaner Ordnungen, die wir Organismen nennen; und sie hat tatsächlich die wesentlichen Vorstellungen vermittelt, auf denen die letztere aufbaut.“ 

Aus: Friedrich August von Hayek (1969) Die Ergebnisse menschlichen Handelns, aber nicht mensch­lichen Entwurfs, in: Freiburger Studien, Tübingen,S. 97-107.

 

Grundsätze einer liberalen Gesellschaftsordnung

„Es ist die zentrale Überzeugung im Liberalismus, daß sich eine spontane Ordnung menschlicher Handlungen von weit größerer Komplexität, als sie je durch wohlbedachte Anordnung geschaffen werden könnte, ganz von selbst bildet, sobald allgemeingültige Verhaltensregeln durchgesetzt werden, die eine klar umrissene Privatsphäre für jeden einzelnen sichern – und daß deshalb die Zwangsmaßnahmen der Regierung auf die Durchsetzung solcher Regeln beschränkt werden sollten. [...]

Dies ist die erste Eigentümlichkeit der spontanen Ordnung: Wir können uns zwar ihrer ordnenden Kräfte (d.h. der Regelmäßigkeiten im Verhalten ihrer Glieder) bedienen, um eine Ordnung weit komplexerer Erscheinungen zu erreichen, als es uns je durch gezielte Anordnungen möglich wäre; wenn wir jedoch dies tun, verzichten wir gleichzeitig auf einen Teil unserer Macht über die Einzelheiten der Ordnung. Anders ausgedrückt: Wenn wir das obengenannte Prinzip benutzen, erstreckt sich unserer Einfluß nur auf den abstrakten Charakter, nicht aber auf die konkreten Einzelheiten der Ordnung.

Genauso wichtig ist die Tatsache, daß die spontane Ordnung im Gegensatz zur Organisation keinem bestimmten Zweck dient. Um sich für sie zu entscheiden, ist keine Einigung über konkrete Ziele, die durch sie erreicht werden sollen, nötig; denn da sie nicht zweckgebunden ist, kann sie zur Erreichung sehr vieler verschiedener, voneinander abweichender, ja widerstreitender Ziele genutzt werden. Speziell die marktwirtschaftliche Ordnung beruht nicht auf irgendwelchen gemeinsamen Zielsetzungen, sondern auf Reziprozität, d.h. auf dem Ausgleich verschiedener Interessen zum wechselseitigen Vorteil der Teilnehmer.

Deshalb können Begriffe wie Gemeinwohl oder öffentliches Interesse in einer freien Gesellschaft nie als Summe bestimmter anzustrebender Ziele definiert werden, sondern nur als abstrakte Ordnung, die als Ganzes nicht an irgendwelchen konkreten Zielen orientiert ist, sondern lediglich jedem zufällig herausgegriffenen Individium die beste Chance bietet, seine Kenntnisse erfolgreich für seine persönlichen Zwecke zu nutzen. [...]

Die große Bedeutung der spontanen Ordnung oder Nomokratie liegt darin, daß sie eine friedliche Zusammenarbeit zum wechselseitigen Nutzen der Menschen über den kleinen Kreis derjenigen hinaus ermöglicht, die dieselben konkreten Ziele verfolgen oder einem gemeinsamen Herrn dienen, mit anderen Worten, daß sie die Bildung einer Großen oder Offenen Gesellschaft ermöglicht. [...] Zum Schluß sollen die grundlegenden Prinzipien einer liberalen Gesellschaft dahingehend zusammengefaßt werden, daß in einer solchen Gesellschaft alle Zwangsfunktionen der Regierung geleitet sein müssen von der überragenden Bedeutung dessen, was ich gern die drei großen Negativa nenne: Friede, Gerechtigkeit und Freiheit. Um sie zu erreichen, ist es erforderlich, daß die Zwangsgewalt der Regierung auf die Durchsetzung solcher (als abstrakte Regeln formulierter) Verbote beschränkt wird, die in gleicher Weise für alle anwendbar sind, sowie auf die Eintreibung der nach den gleichen einheitlichen Regeln zu erhebenden Kosten für die nicht mit Zwangscharakter ausgestatteten Dienste, die die Regierung mit Hilfe der so aufgebrachten materiellen und personellen Mittel den Bürgern zu leisten unternimmt.“

Aus: Friedrich August von Hayek (1969) Grundsätze einer liberalen Gesellschaftsordnung, in: Frei­bur­ger Studien, Tübingen, S. 108-125.

 

Der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren

„Es ist nützlich, sich ins Gedächtnis zu rufen, daß überall dort, wo wir uns des Wettbewerbes bedienen, dies nur damit gerechtfertigt werden kann, daß wir die wesentlichen Umstände nicht kennen, die das Handeln der im Wettbewerb Stehenden bestimmen. [...] Daher möchte ich [...] den Wettbewerb einmal systematisch als ein Verfahren zur Entdeckung von Tatsachen betrachten, die ohne sein Bestehen entweder unbekannt bleiben oder doch zumindest nicht genutzt werden würden. Daß es sich beim Wettbewerb immer um ein solches Entdeckungsverfahren handelt, mag zunächst so selbstverständlich erscheinen, daß es kaum Hervorhebung verdient. Aus der ausdrücklichen Feststellung ergeben sich jedoch sofort Folgerungen, die keineswegs so selbstverständlich sind. Die erste ist, daß Wettbewerb nur deshalb und insoweit wichtig ist, als seine Ergebnisse unvoraussagbar und im ganzen verschieden von jenen sind, die irgend jemand bewußt hätte anstreben können sowie auch, daß sich seine wohltätige Wirkung darin zeigen muß, daß er gewisse Absichten vereitelt und gewisse Erwartungen enttäuscht. Die zweite Folgerung, die eng mit der ersten zusammenhängt, ist methodologischer Art. [...] Wo wir die Tatsachen, die wir mit Hilfe des Wettbewerbs entdecken wollen, nicht schon vorher kennen, können wir auch nicht feststellen, wie wirksam er zur Entdeckung aller relevanten Umstände führt, die hätten entdeckt werden können Was sich empirisch nachprüfen läßt, ist nicht mehr, als daß Gesellschaften, die sich zu solchem Zweck des Wettbewerbes bediene, dieses Ergebnis in höherem Maße verwirklichen als andere – eine Frage, die mir die Geschichte der Zivilisation nachdrücklich zu bejahen scheint. [...] Die Kosten des Entdeckungsverfahrens, das wir gebrauchen, sind beträchtlich. Aber wir tun den Leistungen des Marktes Unrecht, wenn wir gewissermaßen 'von oben herunter' beurteilen, nämlich durch den Vergleich mit einem idealen Standard, den wir in keiner bekannten Weise erreichen können. Wenn wir sie, wie das allein zulässig erscheint, 'von unten hinauf' beurteilen, d.h. im Vergleich mit dem, was wir mittels irgendeiner anderen uns zur Verfügung stehender Methode erreichen können, insbesondere im Vergleich mit dem, was produziert würde, wenn Wettbewerb verhindert würde - [...] so muß die Leistung des Marktes beträchtlich erscheinen. [...] In moderner Sprache können wir sagen, daß wir ein Nicht-Null-Summen-Spiel spielen, dessen Regeln darauf abzielen, die Dividende (im eigentlichen Sinn des zu Teilenden) zu vergrößern, das aber den Anteil der einzelnen zum Teil dem Zufall überläßt.“

Aus: Friedrich August von Hayek (1969) Der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren, in: Freiburger Studien, Tübingen, S. 249-265.

 

Hinweis

Eine umfassende Bibliographie zu Hayeks Werk findet sich im Internet auf „The Friedrich Hayek Scholars’ Page“ oder auf den Webseiten der “Friedrich A. von Hayek Gesellschaft.

 

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