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Ludwig Erhard wurde am 4. Februar 1897 in Fürth geboren. Er gilt als Begründer der Sozialen Marktwirtschaft und insbesondere des "deutschen Wirtschaftswunders", welches er durch seine konsequente Ordnungspolitik ermöglichte. Erhard absolvierte zunächst eine Kaufmannslehre in Nürnberg, bevor er als Einzelhandelskaufmann in das väterliche Textilgeschäft eintrat. Als Artillerist wurde er noch am Ende des Ersten Weltkrieges so schwer verwundet, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte. Deshalb studierte er zunächst an der Handelshochschule Nürnberg Volks- und Betriebswirtschaftslehre, seit 1922 dann Betriebswirtschaft, Nationalökonomie und Soziologie an der Universität Frankfurt/Main. Er wurde dort 1925 mit einer währungspolitischen Arbeit über "Die Bedeutung der Welteinheit" bei Franz Oppenheimer promoviert. Seinen beruflichen Werdegang begann Erhard als Geschäftsführer im elterlichen Betrieb, jedoch zog es ihn bald wieder in die Wissenschaft. Von 1928 bis 1942 arbeitete er zunächst als Assistent, dann als stellvertretender Leiter am Institut für Wirtschaftsbeobachtung an der Handelshochschule Nürnberg. Hier war Ludwig Erhard u.a. verantwortlich für die Herausgabe der monatlichen Verbandszeitschrift, die sich in einem beachtenswerten wirtschaftspolitischen Teil mit aktuellen Fragen der praktischen Wirtschaftspolitik beschäftigte. Während der Weltwirtschaftskrise griff L. Erhard erstmalig in die aktuelle wirtschaftspolitische Diskussion ein, indem er eine Belebung der Verbrauchsgüterproduktion forderte, im Gegensatz zur damaligen Allgemeinheit der Ökonomen aber für eine Wettbewerbswirtschaft und freie Marktpreisbildung eintrat. Da Erhard aufgrund seiner Verwundung während des Zweiten Weltkriegs nicht kriegstauglich war, wurde ihm die Aufsicht über die Lothringer Glasindustrie übertragen. Daneben gründete er 1942 ein privates Institut für Industrieforschung. Im Auftrag der Reichsgruppe Industrie beschäftigte er sich hier mit Nachkriegsplanungen. 1943/44 erschien seine Denkschrift "Kriegsfinanzierung und Schuldenkonsolidierung", welche auch im Widerstand Beachtung fand und als Grundlage für den Wiederaufbau nach dem Krieg angesehen wurde. In den ersten Nachkriegsjahren gelangte Ludwig Erhard, der nie an eine politische Karriere gedacht hatte, als politisch unbelasteter Wissenschaftler und parteiloser Wirtschaftsfachmann schnell in hohe politische Ämter. Von 1945 bis 1946 war er Bayerischer Staatsminister für Handel und Gewerbe (Wirtschaftminister), 1947 wurde er parallel Honorarprofessor an der Universität München und Leiter der "Sonderstelle Geld und Kredit" bei der Verwaltung für Finanzen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes" (Bizone). Dieses Gremium sollte die alliierte Militärregierung bei der Vorbereitung und Umsetzung einer Währungsreform unterstützen. Im März 1948 wählte der Wirtschaftsrat - ein aus Abgeordneten deutscher Landtage gebildetes Parlament – Ludwig Erhard zum "Direktor der Verwaltung für Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebiets". Dies entsprach Erhards späterer Position als Bundesminister für Wirtschaft. In dieser Funktion führte Ludwig Erhard am 20. Juni 1948 in den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands die Währungsreform durch. Dabei gelang es ihm - ohne zuvor die Zustimmung der Militärregierungen einzuholen – mit der Geldreform eine umfassende Wirtschaftsreform zu verbinden und damit den Übergang zur Marktwirtschaft im Westen Deutschlands einzuleiten. Mit diesem mutigen Schritt ermöglichte und begründete Ludwig Erhard das „deutsche Wirtschaftswunder“. 1949 gehörte Ludwig Erhard zu den Gründungsvätern des ifo-Institutes in München. Im gleichen Jahr wurde er erstmalig für die CDU in den deutschen Bundestag gewählt. Im Jahre 1950 wurde er zudem Honorarprofessor an der Universität Bonn. Von 1949 bis 1963 wirkte er dann als Bundesminister für Wirtschaft in den Kabinetten von Bundeskanzler Konrad Adenauer. Während dieser Jahre setzte er mit Unterstützung von Alfred Müller-Armack die „Soziale Marktwirtschaft“ in Westdeutschland um. Ordnungspolitisch bemerkenswert sind v.a. das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (1957), das Bundesbankgesetz (1957) und das Außenwirtschaftsgesetz (1961), welche auf Erhards Initiative zurückgingen. In den 14 Jahren als Bundeswirtschaftsminister wurde Ludwig Erhard zu einer Symbolfigur der bundesdeutschen Politik. Diese Zeit war insbesondere durch hohe Wachstumsraten des Bruttosozialprodukts, bemerkenswerte Lohnsteigerungen bei stabilen Preisen, hohe soziale Sicherheit bei ausgeglichenen öffentlichen Haushalten, Vollbeschäftigung und eine nachhaltige Verbesserung der deutschen Außenhandelsbilanz geprägt. Deshalb gelang es Ludwig Erhard auch von 1963 bis 1966 nach Konrad Adenauer zweiter Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zu werden. In dieser Position hatte er jedoch weniger Fortüne, da er in der CDU über keine eigene Hausmacht verfügte. Als 1966 eine erste schwere Rezession die Bundesrepublik erschütterte, verblasste Erhards Nimbus und er musste sowohl als Kanzler wie auch als Parteivorsitzender der CDU zurücktreten. Er verblieb aber im Deutschen Bundestag, den er 1972 und 1976 als Alterspräsident eröffnete. Ludwig Erhard verstarb am 5. Mai 1977 in Bonn. Ludwig Erhard hat es stets abgelehnt, "Vater des deutschen Wirtschaftswunders" genannt zu werden. Er wies hingegen immer wieder auf die Grundzüge seiner konsequenten Wirtschaftspolitik hin, nämlich Herstellung einer funktionsfähigen Marktwirtschaft, welche die Effizienz der Wirtschaft fördert, und Erhaltung derselben durch eine Ordnung, die auch die soziale Lage der Bevölkerung verbessert, so dass sich "Wohlstand für alle" ausbreitet.
Zitate zur Ordnungspolitik Der freie Leistungswettbewerb„Die Harmonie einer Marktwirtschaft beruht auf der freien Funktion der tendenziell zum Ausgleich und zum Gleichgewicht hindrängenden Kräfte. Auf diese Weise wird die quantitative und qualitative Übereinstimmung von Bedarf und Deckung herbeigeführt. Während in anderen Systemen dieses Ziel durch kollektive Lenkungsmaßnahmen zu erreichen versucht wird, erzielt die Marktwirtschaft diesen Effekt über die Funktion des freien Marktes. Von einem solchen kann allerdings nur dann und so lange gesprochen werden, als ein freier Leistungswettbewerb und eine freie Preisbildung Motor und Steuerungsmittel der Wirtschaft sind. Der Wettbewerb ist damit unlöslich Bestandteil, ja innerstes Element einer marktwirtschaftlichen Ordnung, so daß eine Eliminierung, Beeinträchtigung oder Behinderung schlechthin zu einer Sprengung des Systems überhaupt führen müßten. Ein Gleiches gilt hinsichtlich der Funktion des freien Preises. Er allein macht Leistungen meßbar und vergleichbar, und nur über das Barometer der Preisentwicklung wird die Richtigkeit oder werden die Fehler unternehmerischer Dispositionen aufgezeigt. Nur an den Preisen ist abzulesen, ob im einzelnen zuviel oder zu wenig, ob Richtiges oder Falsches produziert worden ist. Aus diesem Grunde ist die fortdauernde Anpassung der Produktion an die Wandlungen des Verbrauchs eben nur über den freien Preis möglich. Darum müssen auch alle Maßnahmen, die zu einer Bindung oder Erstarrung der Preise führen, als mit dem Wesen der Marktwirtschaft unvereinbar konsequent abgelehnt werden.“ Aus: Erhard, Ludwig (1992) Die Ziele des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen [Rede in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. März 1955], in: ders.: Deutsche Wirtschaftspolitik, Düsseldorf, S. 267-275. Versorgungsstaat und „sozialer Untertan“„Die soziale Marktwirtschaft kann nicht gedeihen, wenn die ihr zugrunde liegende geistige Haltung, d. h. also die Bereitschaft für das eigene Schicksal Verantwortung zu tragen, und aus dem Streben nach Leistungssteigerung an einem ehrlichen freien Wettbewerb teilzunehmen, durch vermeintliche soziale Maßnahmen auf benachbarten Gebieten zum Absterben verurteilt wird. […] Eine freiheitliche Wirtschaftsordnung kann auf die Dauer nur dann bestehen, wenn und solange auch im sozialen Leben der Nation ein Höchstmaß an Freiheit, an privater Initiative und Selbstvorsorge gewährleistet ist. Wenn dagegen die Bemühungen der Sozialpolitik darauf abzielen, dem Menschen schon von der Stunde seiner Geburt an volle Sicherheit gegen alle Widrigkeiten des Lebens zu gewährleisten, d. h. ihn in einer absoluten Weise gegen die Wechselfälle des Lebens abschirmen zu wollen, dann kann man solchen Menschen einfach nicht mehr verlangen, daß sie das Maß an Kraft, Leistung, Initiative und anderen besten menschlichen Werten entfalten, das für das Leben und die Zukunft der Nation schicksalhaft ist und darüber hinaus die Voraussetzung einer auf die Initiative der Persönlichkeit begründeten „Sozialen Marktwirtschaft“ bietet. […] Damit soll nicht geleugnet werden, daß eine auch noch so gute Wirtschaftspolitik in modernen Industriestaaten eine Ergänzung durch sozialpolitische Maßnahmen bedarf. Andererseits aber gilt der Obersatz, daß jede wirksame soziale Hilfe nur auf Grundlage eines ausreichenden und wachsenden Sozialproduktes, und das bedeutet eben einer leistungsfähigen Wirtschaft, zu ermöglichen ist. Es muß daher im ureigensten Interesse jeder organischen Sozialpolitik liegen, eine zugleich expansive wie auch stabile Wirtschaft sicherzustellen und Sorge zu tragen, daß die Prinzipien, nach denen diese Wirtschaft geordnet ist, erhalten bleiben und weiter ausgebaut werden. […] Die wachsende Sozialisierung der Einkommensverwendung, die um sich greifende Kollektivierung der Lebensplanung, die weitgehende Entmündigung des einzelnen und die zunehmende Abhängigkeit vom Kollektiv oder vom Staat […] müssen die Folgen dieses gefährlichen Weges hin zum Versorgungsstaat sein, an dessen Ende der soziale Untertan und die bevormundete Garantierung der materiellen Sicherheit durch einen allmächtigen Staat, aber in gleicher Weise auch die Lähmung des wirtschaftlichen Fortschrittes in Freiheit stehen wird.“ Aus: Erhard, Ludwig (1957) Wohlstand für alle, Düsseldorf, 12. Kapitel [Versorgungsstaat – der moderne Wahn], S. 256-274. Gute Sozialpolitik erfordert Währungsstabilität„Es ist ein grandioser Irrtum, wenn ein Volk oder ein Staat glaubt, eine inflationistische Politik einleiten und betreiben, sich aber gleichzeitig gegen deren Folgen absichern zu können. Dies kommt dem Versuch gleich, sich an den eigenen Haaren hochheben zu wollen. Es gilt umgekehrt, alle Kräfte darauf zu konzentrieren, eine Inflation zu verhüten und jedes schuldhaftes Verhalten, das zu einer inflationistischen Entwicklung führen könnte, vor der gesamten Öffentlichkeit zu brandmarken und dadurch zu verhindern. Die Inflation kommt nicht über uns als Fluch oder als ein tragisches Geschick; sie wird immer durch eine leichtfertige oder sogar verbrecherische Politik hervorgerufen.“ Aus: Erhard, Ludwig (1957) Wohlstand für alle, Düsseldorf, 12. Kapitel [Versorgungsstaat – der moderne Wahn], S. 256-274. Arbeitslosigkeit und Tarifautonomie„Wiederholt habe ich es ausgesprochen, daß es mir unter gegebenen Umständen verhältnismäßig leicht erscheint, zwischen den Tarifpartnern in bezug auf höhere Löhne und höhere Preise eine Einigung zu finden – aber um welchen Preis geschieht dies dann – um den nämlich, daß die der Produktion ferner stehenden Schichten benachteiligt werden und den Letzten die Hunde beißen. Das aber sind dann gerade diejenigen, denen unsere ganze Führsorge gelten muß, nämlich die Millionen von Fürsorgeempfängern, Sozialrentnern, Kriegsopfern, Witwen und Waisen und andere mehr, und ich jedenfalls bin nicht willens, über deren Schicksal zur Tagesordnung überzugehen.[…]“ Aus: Erhard, Ludwig (1992) Die Ziele des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen [Rede in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. März 1955], in: ders.: Deutsche Wirtschaftspolitik, Düsseldorf, S. 276-281.
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