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Seoul, den 03.01.2006 Ordnungspolitischer Kommentar Dr. Bernhard Seliger Nach der WTO-Vereinbarung von Hong Kong – „freier“ Freihandel, gelenkter Freihandel und die regionalen Handelsblöcke Als Mitte Dezember 2005 in Hong Kong die Welthandelsrunde mit einer Kompromisslösung zu Ende ging, der alle Staaten (Venezuela und Kuba mit Vorbehalten) zustimmen, sind sich alle Beteiligten einig, dass sie den Welthandel „gerettet“ haben. 6000 Repräsentanten aus 149 Ländern waren sechs Tage und oft auch Nächte an den Mammutverhandlungen beteiligt und haben nach Worten des Gastgebers, des Handelsministers von Hong Kong, Jong Tsang, „wie die Hunde gearbeitet“, um das Ergebnis zustande zu bringen (die wichtigsten Ergebnisse sind in der Box zusammengefasst). Wiederum kamen nicht nur offizielle Gipfelteilnehmer, sondern auch tausende Demonstranten zusammen, wenn es auch weit weniger waren als bei den vorherigen WTO-Gipfeln. Besonders die für ihre Gewalt berüchtigten südkoreanischen Bauern versuchten, ihren Protesten durch Straßenschlachten mit der Polizei zu Gehör zu verhelfen. Zu einem Scheitern der Verhandlungen, wie etwa im Jahr 2003 in Cancun, führten aber weder die Proteste noch die Gruppenbildung von Entwicklungsländern und Industrieländern. Die wichtigsten Ergebnisse des WTO-Gipfels von Hong Kong im Überblick: - Abbau der Exportsubventionen für Agrarprodukte bis 2013 (dabei „substantieller“ Abbau schon in der ersten Hälfte dieser Periode) - Abbau der Baumwollexportsubventionen schon 2006, aber keine Einigung über den Abbau von heimischen Baumwollhilfen - Bis 2008 weitgehend zoll- und quotenfreier Zugang zu den Industrieländern für die ärmsten Länder Ist also die Tatsache, dass das 6. WTO-Ministertreffen zu einem ordentlichen Abschluss kam, schon an sich ein Erfolg? Um diese Frage zu beantworten, muss man die Entwicklung der WTO genauer analysieren. Mindestens vier Trends fallen dabei auf:
1. Die WTO hat durchaus erfolgreich einen internationalen Rahmen für den Welthandel geschaffen. Die Regeln und die Formen der Streitbeilegung (dispute settlement) sind zwar nicht immer erfolgreich, aber doch ein großer Fortschritt gegenüber der Situation vor Schaffung der WTO. Ein Beispiel ist die erfolgreiche brasilianische Klage gegenüber den Subventionen für Baumwollproduzenten in den USA. Wenn das Problem auch noch nicht gelöst ist, so ist doch ein starker Druck auf die USA entstanden, die heimischen Baumwollhilfen abzuschaffen. Auch geographisch hat sich die WTO als weltumspannender Ordnungsrahmen weiter gefestigt: Waren beim ersten Ministertreffen in Singapur nur 120 Staaten der Erde vertreten, waren es jetzt 149, damit der weit überwiegende Teil der Welt und insbesondere des Welthandels.
2. Der WTO fehlt es bisher an wirksamen Durchsetzungsmechanismen und Ausnahmebereiche wie der Agrarbereich und der Dienstleistungssektor bleiben problematisch. Trotz der Erfolge beim Subventionsabbau und der Liberalisierung bleiben Agrarsubventionen und protektionistische Regulierung im Dienstleistungssektor die Regel. In der Abschlusserklärung von Hong Kong wurde das Recht der Staaten, ihren Dienstleistungssektor zu regulieren, nochmals gleichberechtigt neben die allgemeine Forderung nach Handelsliberalisierung gestellt. Während die Regulierung zwar in einigen Bereichen zur Einhaltung von Mindeststandards unumgänglich ist, wird damit auch die Protektion des weitaus beschäftigungsintensivsten Sektors in vielen Ländern ermöglicht. Gerade in Entwicklungsländern, die sich gegen die Liberalisierung am stärksten wehren, sind es Interessengruppen wie die Bürokratie und Berufsverbände, die im Interesse weniger Mitglieder Wettbewerb im Dienstleistungssektor und damit ein qualitativ und quantitativ besseres Angebot zu niedrigeren Preisen verhindern.
3. Die WTO befindet sich in der Gefahr, eine Gemeinschaft des „gelenkten Freihandels“ zu werden. Nach dem enttäuschenden Ministertreffen in Seattle 1999 wurde bereits mit der „Doha-Runde“ 2001 eine langsame Umwandlung einer reinen Welthandelsorganisation in eine vornehmlich entwicklungspolitische Organisation angestoßen. Die Notwendigkeit, mit einem Kompromiss auf den Widerstand der Entwicklungsländer gegen weitere Liberalisierung vor allem auf Gütermärkten, aber auch bei Investitionen (fehlgeschlagenes Multilaterales Investment-Abkommen), geistigem Eigentum und Dienstleistungen zu reagieren, führte zur Aufnahme immer neuer, eigentlich sachfremder Arbeitsgebiete in die WTO. Dazu gehören z.B. Umwelt und Handel, Ausnahmeregelungen für sogenannte „verletzliche kleine Volkswirtschaften“, Schuldenfragen, öffentliche Gesundheit und natürlich in vielerlei Formen Fragen der Entwicklungspolitik. Sicherlich haben alle diese Fragen einen hohen Stellenwert. Sie in die WTO zu integrieren, heißt aber, das eigentliche Ziel der WTO, umfassende Handelsliberalisierung, zu verwässern. Kuhhandeln jeglicher Art (z.B. Handel gegen Entwicklungshilfe) wird so Tür und Tor geöffnet. Als Konsequenz dieses Weges werden auch Forderungen laut, z.B. aus EU-Staaten, dass Handelsliberalisierung mit der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards verbunden werden soll. Zum Beispiel sollen Firmen aus Ländern bei öffentlichen Ausschreibungen bevorzugt werden, die bestimmten Konventionen der International Labor Organisation ratifiziert haben. Dieser gelenkte Freihandel ist eine Sackgasse, denn er eröffnet sowohl Industrie- wie auch Entwicklungsländern ein weites Feld möglicher Begründungen für die Aussetzung von Freihandel (inklusive der unvermeidlichen Vergeltungsmaßnahmen der jeweils anderen Seite). Damit werden übrigens nicht nur die Ziele des Welthandels verwässert, sondern wird auch der Aufbau einer Überbürokratie des Welthandels notwendig, um die Einhaltung der jeweiligen Zusatz-Regeln zu überwachen und durchzusetzen. Fragen, die zwar den Handel betreffen, aber nicht im Kerngebiet der WTO angesiedelt sind (etwa Handel und Umwelt), sollten deshalb in den entsprechenden Gremien diskutiert werden, aber nicht die Agenda der WTO befrachten. Historisch gesehen kann man natürlich von einer Welle von Liberalisierungen und Protektionismen sprechen und die neuen Themen in der WTO, vor allem Entwicklung, als unvermeidliche Seitenzahlungen sehen, um diese Welle zu durchbrechen. Diese Sichtweise verkennt aber, dass die Seitenzahlungen schnell selber zum Haupthindernis für weitere Fortschritte bei der Handelsliberalisierung werden können (wie in den Gipfeltreffen von Seattle, Doha und Cancun schon angedeutet).
4. Die Rolle der regionalen Handelsblöcke wächst, ist aber im Rahmen der WTO noch nicht zufriedenstellend gelöst. Nach Europa und Nordamerika entsteht jetzt in Ostasien der möglicherweise dritte große Handelsblock, „ASEAN plus drei (China, Japan, Korea)“. Wenn dieser Block auch noch eine Vision ist, so hat das Gipfeltreffen der ASEAN plus Drei von Kuala Lumpur im November 2005 doch gezeigt, dass die schon bestehende Vielzahl von Handelsabkommen durch einen größeren Block (eventuell unter Einschluss von Indien, vielleicht sogar Australien und Neuseeland; eventuell unter Ausschluss von Japan) abgelöst werden soll. Zu diesen großen drei Blöcken kommen dann eine Vielzahl kleinerer Handelsabkommen, oft sogar in Konkurrenz zur Mitgliedschaft in einem Block (etwa im Falle von Singapur, das FTA mit Japan und Südkorea, Mitgliedschaft in der ASEAN, Mitgliedschaft im FTA ASEAN-Indien sowie in der APEC hat). Nach den Regeln der WTO sollen regionale Handelsblöcke WTO-kompatibel sein. Es wird aber, bei der Vielzahl der Handelsblöcke, immer mehr zur Handelsumlenkung sowie, aufgrund von Ausnahmebereichen in fast jedem Abkommen, zu Liberalisierungsungleichgewichten kommen. Die WTO muss auf diese Herausforderung eine Antwort finden, die in neuen, klareren Regeln bestehen muss, welche Art von Handelsabkommen kompatibel mit multilateralem Freihandel ist. Die vier oben skizzierten Entwicklungen der WTO zeigen, dass die WTO zwar grundsätzlich als Organisation des weltweiten Freihandels gedacht (und begrüßenswert) ist, aber in der Gefahr steht, von der Setzung eines internationalen Ordnungsrahmens zu der Setzung von Marktordnungen à la EU-Agrarpolitik zu kommen. Ein internationaler Ordnungsrahmen anstelle von Markteingriffen ist nicht mit Regellosigkeit des Welthandels, „zügellosem Kapitalismus“, zu verwechseln, wie es manchmal von Kritikern der WTO gemacht wird. Was dazu notwendig ist, ist nicht eine internationale Bürokratie des gelenkten Welthandels, die die Einhaltung von Sozial-, Umwelt-, Entwicklungs- und anderen Regeln überwacht. Es ist vielmehr eine Übereinkunft, d.h. Regel, über diejenigen nationalen Regeln, die wettbewerbsfeindlich sind, und die es demnach nicht mehr geben darf. Es handelt sich also um eine Wettbewerbsordnung für den Welthandel, analog zum Wettbewerbsrecht auf nationalen Märkten. Ludwig Erhard sprach in diesem Zusammenhang, mit Hinblick auf die entstehende europäische Integration, vom Einreißen von Barrieren, nicht dem Aufstellen künstlicher, neuer Barrieren (Erhard 1957, S. 329). Auch Hayek betonte schon in den 1970er Jahren: „What we need are not international authorities possessing powers of direction but merely international bodies (or, rather, international treaties which are effectively enforced) which can prohibit certain actions of governments that will harm other people.“ (Hayek, 1979, S. 102). Um eine solche Regelgebundenheit des Welthandels zu erreichen, die den Handel wirklich frei macht (und die weit über die Abwesenheit von Zöllen oder Quoten hinausgeht), muss die WTO sich völlig auf dieses eine Ziel konzentrieren. Es bedarf dazu einer Einigkeit über das Ziel des Welthandels, die zwar unter Ökonomen weitgehend gegeben ist, die aber nicht nur die Demonstranten von Seattle, Cancun und Hong Kong, sondern auch die Politiker aller Couleur immer wieder vermissen lassen. Dazu braucht es auch eine weitergehende ökonomische Bildung in der Bevölkerung. Die möglichen Gewinne sind gewaltig: Nach Schätzungen der Weltbank könnten allein durch die Durchsetzung der „Doha Agenda“ zwischen 66 und 95 Millionen Menschen über die Armutsgrenze von 2 US-$ pro Tag gehoben werden, andere Schätzungen gehen von einem viel höheren Potenzial aus. Die Schaffung von Wohlstand durch Handel muss also das einzige Ziel der Welthandelspolitik bleiben, sie löst gerade auch die Probleme der Entwicklungsländer. Damit bleibt immer noch ein weites Feld für Entwicklungshilfe im Rahmen der WTO, nämlich technische Kooperation und Training, die es Entwicklungsländern erst möglich machen, den Welthandel für sich zu nutzen. Aber ein Umfunktonierung der Welthandelsordnung zu einer Organisation für weltweite Verteilungsgerechtigkeit schließt das aus. Sie wäre zum Scheitern verurteilt. Es bleibt zu hoffen, daß die WTO bzw. ihre Mitgliedsstaaten dies erkennen und unbeirrbar am Ziel des freien Welthandels festhalten.
Literatur Erhard, Ludwig (1957). Wohlstand für Alle, Düsseldorf: Econ. Hayek, Friedrich August von (1979). Choice in Currency: A Way to Stop Inflation, in: D.C.Colander (ed.), Solutions to Inflation, New York: Cambridge University Press, S. 93-103.
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